Änderungen Formaldehyd und Acetaldehyd in 2020

Die Europäische Chemikalien-Agentur (European Chemicals Agency ECHA) hat mit Wirkung zum 1. Mai 2020 die Stoffverbindung Acetaldehyd als „1 B Carcinogen“ eingestuft. Damit stellt die ECHA Acetaldehyd mit Blick auf die Karzinogenität auf die gleiche Stufe wie Formaldehyd.

Die Bund-/Länder Arbeitsgemeinschaft Chemikaliensicherheit hat in seiner letzten Sitzung im September 2019 entschieden, dass an dem Umstellungszeitpunkt 1. Januar 2020 für die neue Referenz-Messmethodik gemäß DIN EN 16516 und die damit einhergehende faktische Absenkung des Material-Grenzwertes für Formaldehyd von derzeit 0,1 auf 0,05 ppm festgehalten wird.

Quelle: Tischler News 4.Q. 2019 Ausgabe 93