Mobilfunkzwang im Mehrfamilienhaus – Bemerkungen zu § 6 des kommenden Gebäudeenergie-Gesetzes

Die Coronakrise verzögert aktuell die Verabschiedung eines neuen Gesetzes im Bundestag und Bundesrat, dessen 2. Lesung ansteht und dem manche besorgt entgegensehen. Es geht um das Gebäudeenergie-Gesetz (GEG), spezieller um § 6 des Gesetzesentwurfs, den im Herbst 2019 das Bundeskabinett als Referentenentwurf beschlossen hatte.1 Hier werden im Zuge nationaler Umsetzung der Empfehlungen einer EU-Richtlinie von 2018 Fernablesung und damit indirekt Mobilfunktechnologie bei Wärmeverbrauchszählern zwecks verbrauchsabhängiger Abrechnung in Mehrfamilienhäusern und Mietwohnungen vorgeschrieben. Betroffen sein werden Messeinrichtungen für Wasser, Gas und Heizwärmeverteiler. Die so „praktischen“ Vorgaben bedeuten für viele eine unerwünschte Strahlenbelastung in ihrem Haushalt.

Selbst das deutsche Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) hat gewarnt:
„Personen in der Nähe von drahtlos kommunizierenden Smart Metern sind den elektromagnetischen Feldern der Geräte ausgesetzt und absorbieren einen Teil der ausgesendetenStrahlungsleistung.“

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