Radon rückt langsam in den Focus

Zugeparkte Straßenränder rings um das Kulturhaus „Aktivist“ in Bad Schlema zeugten gestern vom Zuspruch des Sächsischen Radontages, der erstmals im Kurbad stattfindet. 157 Teilnehmer aus ganz Sachsen sind gekommen, um bis heute Fachvorträge zum radonsicheren Bauen zu hören. Dieses gewinnt an Bedeutung, weil das im Vorjahr verabschiedete neue Strahlenschutzgesetz erstmals verbindliche Regelungen für die Radonbelastung in Aufenthaltsräumen und an Arbeitsplätzen enthält. Als Referenzwert gelten künftig 300 Becquerel pro Kubikmeter, sagte Axel Böttger vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit. Werde dieser Wert überschritten, müssen Schutzmaßnahmen ergriffen werden. Unklar war bislang, was das neue Gesetz im Detail für Bauherren bedeutet. Erst Anfang Dezember soll die neue Strahlenschutzverordnung veröffentlicht werden. In Kraft treten die neue Regeln zum 31. Dezember. Umgesetzt werden müssen sie schrittweise bis 2021. „Die Regelungen, die die Bevölkerung am meisten betreffen, kommen erst ab 2021 zum Tragen“, sagte Staatssekretär Frank Pfeil vom Sächsischen Umweltministerium. Dabei handelt es sich einerseits um die Verpflichtung des Arbeitgebers, Radon an Arbeitsplätzen im Keller und im Erdgeschoss zu messen. Die davon betroffenen Gebiete müssen noch vom Freistaat Sachsen ausgewiesen werden. An Neubauten müssen Radonschutzmaßnahmen bereits ab 31. Dezember 2018 beachtet werden. Um zu hohe Kostensteigerungen im Baubereich zu verhindern, setze sich Sachsen für eine finanzielle Unterstützung Betroffener ein, sagte Pfeil. Auch landesweite kostenlose Messprogramme sollen Betroffenen helfen. Diese sind nicht nur für Kommunen da, sondern auch für private Hauseigentümer in Orten mit bergbaulichen Hohlräumen. Quelle: Freie Presse